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1. Der erste Kontakt

Nach dem Entschluss, sich oder sein Kind homöopathisch behandeln zu lassen, wird telefonisch ein Termin in der Praxis vereinbart (03512-86886). Da beim ersten Gespräch sämtliche Beschwerden des Patienten erhoben werden müssen, sind für das Erstgespräch meist zwischen ein- und eineinhalb Stunden notwendig.

Die Arzneiwahl erfolgt immer aufgrund der Gesamtheit der Symptome. Es müssen für die richtige Arzneifindung alle krankhaften Veränderungen dieses Krankseins erfasst werden: Nicht nur die körperlichen Beschwerden, auch die auslösenden Ursachen dieser Beschwerden, die oft im geistig-seelischen Bereich liegen (Kummer, Ärger, Kränkung), die Gemütsveränderungen während der Krankheit (Ängste, Reizbarkeit, Traurigkeit, etc.). Die Schmerzart, die Empfindungen des Schmerzes, die Umstände der Verbesserung und Verschlimmerung der Schmerzen (siehe Fragebogen). Reaktion auf Hitze, Kälte, Wetter, Appetit, Durst, Schlaf, etc. Alle Veränderungen während des Krankseins sollen erfasst werden. Dazu ist es natürlich notwendig, dass sich der Kranke einigermaßen gut beobachten und diese Beobachtungen dann auch ausdrücken kann. Es kann weiters nötig sein, dass zusätzliche schulmedizinische Untersuchungen zur Diagnosestellung durchgeführt werden müssen.

Nach dem Erstgespräch wird die erste homöopathische Arznei verordnet. Diese Verordnung kann in der Gabe einer Hochpotenz in der Ordination bestehen oder in einer tieferen Potenz, die dem Patienten als Rezept mitgegeben wird. (Siehe Potenzieren). Das Rezept kann in der Apotheke eingelöst werden.